Vertretung vor Ämtern, Behörden und in anderen Wirtschaftsangelegenheiten

  • Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
  • Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Arbeitsmarktservice
  • Berufsorganisationen
  • Landesfremdenverkehrsverbänden
  • Unterjährige Umsatzsteuer
  • Wirtschaftsangelegenheiten bei zuständigen Ämtern und Behörden soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten für den gleichen Auftraggeber gegeben ist.
  • Selbstständige Buchhalter vertreten nicht in Verfahren vor den Finanzbehörden, UVS, UFS und VwGH.

 

Steuertermine

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